Kostenfreie Schulung zur ehrenamtlich tätigen Einzelperson am 12.07.2024

Weißenburg – Der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro, welcher pflegebedürftigen Menschen zusteht, kann oft nicht genutzt werden, da zu wenig anerkannte Anbieter zur Verfügung stehen. So die Kritik vieler Pflegebedürftiger. Oft wird diese wertvolle Unterstützung dann durch Freunde, Bekannte oder von Nachbarn geleistet. Seit dem 01.01.2021 können Menschen, die zu Hause leben und über einen Pflegegrad verfügen, durch Privatpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Wenn diese Privatpersonen die Voraussetzungen erfüllen und als ehrenamtlich tätige Einzelperson registriert sind, können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag von 125 Euro/mtl. eine Aufwandsentschädigung für geleistete Dienste ausbezahlen.

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen

– bis zum zweiten Grad verwandt und/oder verschwägert sein,

– in einer häuslichen Gemeinschaft leben und

– sollten mindestens 16 Jahre alt sein.

Personen, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen, benötigen für die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson eine kostenlose Schulung nach § 82 Abs. 4 Satz Nr. 1 AVSG.

Eine Präsenzschulung von 8 UE (à 45 min.) wird am Freitag, dem 12.07.2024 im kunststoffcampus bayern, Richard-Stücklen-Straße 3 in Weißenburg angeboten.

Anmeldungen sind unter www.einzelperson-bayern.de oder unter 0981/4664-20210 möglich.

Die Veranstaltung wird von der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken in Kooperation mit dem Pflegestützpunkt Altmühlfranken durchgeführt.

Quelle: Landratsamt WUG – Nico Kögel

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