Beim Hauskauf auch an das Landratsamt denken

Ansbach – Beim Hauskauf erledigt sich selten etwas von allein: Grundbucheintrag, Wohnsitz-Ummeldung, Anmeldung beim Energieversorger. Wichtig ist, dabei die An- beziehungsweise Abmeldung zur Müllabfuhr nicht zu übersehen. Daher bittet das Landratsamt Ansbach alle Bürgerinnen und Bürger, solche Änderungen mitzuteilen. Das betrifft insbesondere den Eigentümerwechsel, also zum Beispiel den Kauf, den Verkauf oder die Erbschaft eines Hauses, Änderung der Kontodaten oder der Anschrift. Die Änderung dieser Daten ist nicht nur zum Jahreswechsel möglich, sondern auch unterjährig.

Wer ein neues Haus kauft, sollte seine Adresse umgehend der Abfallwirtschaft am Landratsamt Ansbach melden. Dann heißt es nur noch: Tonne rausstellen!
(Foto: Landratsamt Ansbach/Fabian Hähnlein)

Für die Abrechnung der Gebühren ist wichtig, dass die Änderungen direkt mitgeteilt werden. Nur wenn diese Daten bei der Abfallwirtschaft rechtzeitig vorliegen, können auch die Müllgebührenbescheide korrekt versendet werden. Vereinfacht gesagt, steht in diesem Bescheid, wieviel im jeweiligen Jahr für die Müllabfuhr zu zahlen ist. Immer gegen Ende Januar versendet das Landratsamt rund 60.000 solcher Bescheide per Post an die Haushalte. Die Arbeiten dafür beginnen im Herbst. Wenn ein Bescheid an den falschen Empfänger gerichtet ist, weil beispielsweise die Adresse oder der Eigentümer sich geändert haben, ist das sowohl für die Bürger als auch für die Behörde ärgerlich und verursacht Unannehmlichkeiten. Schließlich soll jeder Gebührenbescheid für den richtigen Eigentümer erstellt werden.

Die Abfallwirtschaft bittet auch darum, geänderte Kontoverbindungen umgehend mitzuteilen, damit die Abbuchung vom gewünschten Konto erfolgen kann und unnötige Kosten vermieden werden. Wichtig ist auch, dass Adressänderungen gemeldet werden, damit die Gebührenzahler ihren Abfallgebührenbescheid ohne Zeitverlust erhalten.

Ein Gang zur Behörde ist dafür gar nicht notwendig. Die Online-Anträge und -Formulare bei Erwerb oder Erbschaft eines Hauses (Eigentümerwechsel), bei Verkauf eines Hauses sowie zur Erteilung oder Änderung eines SEPA-Lastschriftmandates und vieles mehr sind unter www.landkreis-ansbach.de zu finden. Bei „Themen“ auf „Abfallentsorgung“ und „Service“ klicken und den Bereich „Was können wir für Sie tun?“ auswählen.

Quelle: Landratsamt Ansbach – Pressestelle

 

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