Verstoß gegen das Konsumcannabisgesetz

Gunzenhausen – Bei der Durchsuchung eines Wohnanwesens in anderer Sache wurden dort im Garten und in einem Gewächshaus zwei Cannabispflanzen festgestellt.

Diese müssen gegen unbefugten Zugriff, insbesondere durch Kinder oder Jugendliche, geschützt sein, was hier nicht der Fall war. Der Besitzer wurde aufgefordert, die Pflanzen ordnungsgemäß zu verwahren, ein Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Quelle: PI Gunzenhausen

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