Muhr am See – Sehr geehrte Kundinnen und Kunden, auch unsere Computer laufen mit Strom. Aufgrund der gestiegenen Energiekosten und
Informationsveranstaltung zu den gesetzlichen Bestimmungen beim Umgang mit Lebensmitteln nun auch online
Ansbach – Für alle, die Speisen im gewerblichen Rahmen zubereiten und verteilen, gilt es, die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes (§ 42 und 43 IfSG) zu beachten.
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