Entlastungsbetrag für privat Pflegende

Weißenburg – Seit Januar 2021 können Menschen, die zu Hause leben und über einen Pflegegrad verfügen, durch Privatpersonen Unterstützung im Alltag erhalten. Oft wird diese wertvolle Unterstützung durch Freunde, Bekannte oder von Nachbarn geleistet. Viele dieser privat Pflegenden haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entlastung. Genau um diese Entlastung geht es bei der Infoveranstaltung am 24. Juni um 17.30 Uhr vom Pflegestützpunkt Altmühlfranken und der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken.

Wenn pflegende Privatpersonen die Voraussetzungen erfüllen und als ehrenamtlich tätige Einzelperson registriert sind, können Pflegebedürftige über den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat eine Aufwandsentschädigung für geleistete Dienste ausbezahlen.

Ehrenamtlich tätige Einzelpersonen dürfen nicht mit dem Pflegebedürftigen

– bis zum zweiten Grad verwandt und/oder verschwägert sein,

– in einer häuslichen Gemeinschaft leben und

– sollten mindestens 16 Jahre alt sein.

Personen, die nicht über eine entsprechende Qualifikation verfügen, benötigen für die Registrierung als ehrenamtlich tätige Einzelperson eine kostenlose Schulung nach § 82 Abs. 4 Satz Nr. 1 AVSG.

Bei der Infoveranstaltung erhalten Interessierte am 24. Juni 2024 um 17.30 Uhr im Foyer des Landratsamts in Weißenburg, Bahnhofstraße 2, weitere Informationen. Bitte melden Sie sich dazu an, damit ausreichend Infomaterial vorhanden ist. Anmeldungen sind telefonisch unter 0981 4664-20210 oder per Mail an info@demenz-pflege-mittelfranken.de möglich.

Eine Präsenzschulung mit 8 Unterrichtseinheiten (à 45 min.) wird am Freitag, den 12.07.2024, im kunststoffcampus bayern (Richard-Stücklen-Straße 3, 91781 Weißenburg i. Bay.) angeboten.

Die Veranstaltungen werden in Kooperation zwischen dem Pflegestützpunkt Altmühlfranken und der Fachstelle für Demenz und Pflege Mittelfranken durchgeführt. Hiermit soll Interessierten ein niederschwelliger Zugang zu Informationen über das Format „ehrenamtlich tätige Einzelperson“ sowie eine zeitnahe Schulungsmöglichkeit vor Ort angeboten werden.

Quelle: Landratsamt WUG – Claudia Wagner

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