Fahrt wurde untersagt

Gunzenhausen – Die geplante Fahrt eines Schwertransporters musste aufgrund gravierender Verstöße gegen bestehende Vorschriften unterbunden werden.

Weder wurden vorgeschriebene technische Überprüfungen z.B. der Ladungssicherung nachgewiesen, noch waren die Begleitfahrzeuge ausreichend ausgerüstet. Zudem hatten die jeweiligen Fahrer die notwendigen Schulungen nicht absolviert.

Die Abfahrt des Konvois wird erst gestattet, wenn die gesetzlichen Vorgaben erfüllt sind. Die Verantwortlichen des geplanten Transports werden wegen einem Verstoß gegen das Güterkraftverkehrsgesetz angezeigt.

Quelle: PI Gunzenhausen

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